Das Bieterverfahren

Der Trend: Das private Bieterverfahren als Verkaufsinstrument

Immobilien über das private Bieterverfahren zu verkaufen, ermöglicht es Immobilien innerhalb kürzester Zeit zum bestmöglichen Preis zu verkaufen.

Haus Bieterverfahren

Hierbei besteht im Gegensatz zu Auktionen bzw. Versteigerungen für den Besitzer kein Verkaufszwang. Der Verkäufer entscheidet nach dem Verfahren, ob bzw. an wen er verkaufen möchte.
Das private Bieterverfahren bietet viele Vorteile sowohl für den Verkäufer als auch den Käufer.

 

Der Ablauf

  • Nach der Objektanfrage erhalten alle Interessenten nach Widerrufsbelehrung mit Bestätigung sowie Anerkennung der AGBs ein ausführliches Exposé, weitere Objektunterlagen sowie die Bieterunterlagen.
  • Falls beim Objekt ein Kaufpreis angegeben ist, so ist dieser als Richtpreis zu verstehen. Den Kaufinteressenten obliegt es weniger oder auch mehr zu bieten.
  • Nach Besichtigung geben Interessenten Ihr Gebot per Post, per Mail oder per Fax bei uns ab. Ein entsprechendes Formular ist bei den Bieterunterlagen enthalten. Wichtig ist, dass die Interessenten die Finanzierung vor Abgabe des Kaufgebotes geklärt und eine entsprechende Finanzierungszusage haben.
  • Während der Angebotszeit besteht auch die Gelegenheit für eventuelle Nachbesichtigungen.
  • Im Verlauf des Bieterverfahrens entscheidet der Eigentümer, ob er verkauft, und wenn ja, welches Gebot er annimmt. Dies erfolgt zeitnah nach Ende der Bieterfrist.
  • Alle Bieter werden im Anschluss über den Verkaufsentscheid informiert.
  • Den Abschluss dieser Vorgehensweise bilden dann die restlichen Verkaufsverhandlungen einschl. Finanzierungssicherung seitens des Käufers und die anschließende notarielle Beurkundung des Kaufvertrags. Mit der notariellen Beurkundung erwirbt nun der Käufer den Eigentumsanspruch an der Immobilie.

 

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