Wenn der Makler nach Ihrem Ausweis fragt

Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen Immobilienmakler die Identität ihrer Kunden feststellen. Dieser Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem Abschluss eines Maklervertrages, spätestens jedoch im Vorfeld einer Besichtigung nachzukommen. Die so gewonnenen Daten müssen 5 Jahre aufbewahrt werden und bei Bedarf an die Strafverfolgungsbehörden ausgehändigt werden.

Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Gemäß § 4 Abs. 6 GwG sind Sie als Kunde verpflichtet, dem Immobilienmakler die entsprechenden Auskünfte zu erteilen und Unterlagen oder Ausweis zur Überprüfung vorzulegen.

Kategorie: Allgemein ·Recht ·Verkauf ·Vermietung
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