Recht

Schutz vor Mietausfall in Gebäudeversicherung ist umlegbar

Wenn im Mietvertrag die Umlagefähigkeit der Gebäudeversicherung auf den Mieter vereinbart wurde, sind auch ein evtl. mitversicherter Mietausfall infolge eines Gebäudeschadens als Betriebskosten umlegbar. Eine etwaige abgeschlossene Gebäudeversicherung gehört als Ganzes zu den Sachversicherungen im Sinne des § 2 Nr. 13 BetrKV und dient der Wiederbeschaffung und Wiederherstellung der versicherten Mietsache. Wurde der Mietausfall jedoch separat in einer Versicherung abgeschlossen ist dies jedoch nicht der Fall.

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Kategorie: Recht ·Vermietung

Kappungsgrenze in Baden-Württemberg wird verlängert

In Baden-Württemberg wird die gesenkte Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen für weitere fünf Jahre verlängert und auch auf mehr Kommunen als bisher ausgeweitet.

Diese gilt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt seit 2015 in 44 Städten und Gemeinden und läuft eigentlich Ende 2020 aus. Es wurde jetzt jedoch beschlossen die gesenkte Kappungsgrenze auf 89 Städte und Gemeinden auszuweiten (15 Kommunen herausgefallen, 60 hinzugekommen) und um fünf Jahre zu verlängern.

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Kündigungsschutz für Mieter wegen Corona

Die Bundesregierung will die von den Corona-Auswirkungen betroffenen Mieter schützen. So sind Kündigungen verboten, wenn der Mieter aufgrund der Krise nicht zahlen kann. Die Ausnahmeregelung gilt vorerst vom 1. April bis zum 30. Juni, kann aber bei Bedarf bis zum 30. September verlängert werden. Jedoch besteht weiterhin die Verpflichtung, seine Miete zu zahlen. Diese wird nur verschoben. Die Zahlungsrückstände müssen spätestens nach zwei Jahren beglichen werden, ansonsten fällt der Kündigungsschutz weg.

Kategorie: Allgemein ·Recht ·Vermietung

Diese Kosten können Vermieter auf Mieter umlegen

Der Mieter zahlt dem Vermieter für die Nutzung des bereit gestellten Wohnraums einen Mietzins in Form einer Kaltmiete. Zusätzlich muss er an den Vermieter die Nebenkosten entrichten wie z. B. persönliche Heizkosten und weitere laufende Kosten zum „Betrieb“ des Mietobjekts. Diese sind sogenannte Durchlaufkosten – sprich sie werden nach Erhalt vom Vermieter weitergereicht an die entsprechenden Stellen. Allerdings lassen sich nicht alle Kosten, die zum Erhalt einer Immobilie nötig sind, auf den Mieter umlegen.

Wir zeigen Ihnen auf welche Kosten sie auf Ihre Mieter umlegen können und mit welche nicht.

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