Eigentumswohnung
Diese Kosten können Vermieter auf Mieter umlegen
Der Mieter zahlt dem Vermieter für die Nutzung des bereit gestellten Wohnraums einen Mietzins in Form einer Kaltmiete. Zusätzlich muss er an den Vermieter die Nebenkosten entrichten wie z. B. persönliche Heizkosten und weitere laufende Kosten zum „Betrieb“ des Mietobjekts. Diese sind sogenannte Durchlaufkosten – sprich sie werden nach Erhalt vom Vermieter weitergereicht an die entsprechenden Stellen. Allerdings lassen sich nicht alle Kosten, die zum Erhalt einer Immobilie nötig sind, auf den Mieter umlegen.
Wir zeigen Ihnen auf welche Kosten sie auf Ihre Mieter umlegen können und mit welche nicht.
Kein Anspruch auf aktuelle Schallschutzwerte bei normaler Sanierung
Bei Instandsetzung oder Modernisierungsarbeiten des Sondereigentums besteht für Wohnungseigentümer kein Anspruch auf verbesserten Schallschutz. Es gelten hier die weiterhin die ursprünglichen technischen Standards des Gebäudebaujahres.
Erdgeschoss-Eigentümer kann von Aufzugskosten befreit sein
Die Kosten eines Aufzugs eines Mehrfamilienhauses ist nur von den Parteien zu tragen, denen der Aufzug auch zugutekommt. Dies bedeutet, dass ein Eigentümer einer Erdgeschosswohnung sich nicht an den Kosten beteiligen muss, wenn der Aufzug nicht bis in den Keller führt.
Fallstricke bei der Einladung zur Eigentümerversammlung
Mindestens einmal im Jahr lädt der WEG-Verwalter oder Vorsitzende des Verwaltungsbeirats zur Eigentümerversammlung ein. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten, denn selbst Fehler bei der Einberufung können zur Anfechtbarkeit der gefassten Beschlüsse führen.