Vermietung
Steuervorteile durch Kosten für Vermieter
Vermieter können Kosten im Zusammenhang eines Mietverhältnisses geltend machen und dadurch viele Steuern sparen. Voraussetzung ist hierfür das Ausfüllen der Anlage V für „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ in der Steuererklärung, enstandene Kosten müssen durch Rechnung oder Quittung nachgewiesen werden.
Folgende Kosten können Sie geltend machen:
Schutz vor Mietausfall in Gebäudeversicherung ist umlegbar
Wenn im Mietvertrag die Umlagefähigkeit der Gebäudeversicherung auf den Mieter vereinbart wurde, sind auch ein evtl. mitversicherter Mietausfall infolge eines Gebäudeschadens als Betriebskosten umlegbar. Eine etwaige abgeschlossene Gebäudeversicherung gehört als Ganzes zu den Sachversicherungen im Sinne des § 2 Nr. 13 BetrKV und dient der Wiederbeschaffung und Wiederherstellung der versicherten Mietsache. Wurde der Mietausfall jedoch separat in einer Versicherung abgeschlossen ist dies jedoch nicht der Fall.
Kappungsgrenze in Baden-Württemberg wird verlängert
In Baden-Württemberg wird die gesenkte Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen für weitere fünf Jahre verlängert und auch auf mehr Kommunen als bisher ausgeweitet.
Diese gilt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt seit 2015 in 44 Städten und Gemeinden und läuft eigentlich Ende 2020 aus. Es wurde jetzt jedoch beschlossen die gesenkte Kappungsgrenze auf 89 Städte und Gemeinden auszuweiten (15 Kommunen herausgefallen, 60 hinzugekommen) und um fünf Jahre zu verlängern.
Kündigungsschutz für Mieter wegen Corona
Die Bundesregierung will die von den Corona-Auswirkungen betroffenen Mieter schützen. So sind Kündigungen verboten, wenn der Mieter aufgrund der Krise nicht zahlen kann. Die Ausnahmeregelung gilt vorerst vom 1. April bis zum 30. Juni, kann aber bei Bedarf bis zum 30. September verlängert werden. Jedoch besteht weiterhin die Verpflichtung, seine Miete zu zahlen. Diese wird nur verschoben. Die Zahlungsrückstände müssen spätestens nach zwei Jahren beglichen werden, ansonsten fällt der Kündigungsschutz weg.