Bauen & Wohnen

Kein Anspruch auf aktuelle Schallschutzwerte bei normaler Sanierung

Bei Instandsetzung oder Modernisierungsarbeiten des Sondereigentums besteht für Wohnungseigentümer kein Anspruch auf verbesserten Schallschutz. Es gelten hier die weiterhin die ursprünglichen technischen Standards des Gebäudebaujahres.

weiterlesen

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner