Bauen & Wohnen
20. April
Kein Anspruch auf aktuelle Schallschutzwerte bei normaler Sanierung
Bei Instandsetzung oder Modernisierungsarbeiten des Sondereigentums besteht für Wohnungseigentümer kein Anspruch auf verbesserten Schallschutz. Es gelten hier die weiterhin die ursprünglichen technischen Standards des Gebäudebaujahres.