Kapitalanlage

Diese Kosten können Vermieter auf Mieter umlegen

Der Mieter zahlt dem Vermieter für die Nutzung des bereit gestellten Wohnraums einen Mietzins in Form einer Kaltmiete. Zusätzlich muss er an den Vermieter die Nebenkosten entrichten wie z. B. persönliche Heizkosten und weitere laufende Kosten zum „Betrieb“ des Mietobjekts. Diese sind sogenannte Durchlaufkosten – sprich sie werden nach Erhalt vom Vermieter weitergereicht an die entsprechenden Stellen. Allerdings lassen sich nicht alle Kosten, die zum Erhalt einer Immobilie nötig sind, auf den Mieter umlegen.

Wir zeigen Ihnen auf welche Kosten sie auf Ihre Mieter umlegen können und mit welche nicht.

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Anhaltender Preistrend bei Wohnungsmieten in Großstädten

Der Trend der steigenden Wohnraummieten geht ungebremst weiter. Laut einer Auswertung des Bundesinstituts für bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) sind die Mieten bei Neuverträgen im vergangenen Jahr deutschlandweit um 4,5% auf durchschnittlich 7,99 Euro pro Quadratmeter gestiegen. Den teuersten Wohnraum hat wenig überraschend weiterhin München mit durchschnittlich 16,65 €/m², gefolgt von Frankfurt am Main (13,09 €/m²), Stuttgart (12,62 €/m²) und Freiburg im Breisgau (11,74 €/m²).

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