Kündigungsschutz für Mieter wegen Corona

Die Bundesregierung will die von den Corona-Auswirkungen betroffenen Mieter schützen. So sind Kündigungen verboten, wenn der Mieter aufgrund der Krise nicht zahlen kann. Die Ausnahmeregelung gilt vorerst vom 1. April bis zum 30. Juni, kann aber bei Bedarf bis zum 30. September verlängert werden. Jedoch besteht weiterhin die Verpflichtung, seine Miete zu zahlen. Diese wird nur verschoben. Die Zahlungsrückstände müssen spätestens nach zwei Jahren beglichen werden, ansonsten fällt der Kündigungsschutz weg.

Kategorie: Allgemein ·Recht ·Vermietung
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