Mietpreisbremse wird verlängert und verschärft
Die Verschärfung und Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2025 hat die letzte Hürde genommen. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat zugestimmt. In Mietverhältnissen, die nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung begründet werden, können Mieter zu viel gezahlte Miete künftig auch rückwirkend einfordern.
Das Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn ist endgültig beschlossene Sache. Der Bundesrat hat den Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt.
Damit erhalten Städte und Gemeinden bis zum Jahr 2025 die Möglichkeit, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu definieren, in denen die Mietpreisbremse gelten soll. In den erfassten Gebieten darf die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Nach derzeitiger Rechtslage können entsprechende Verordnungen nur noch bis Ende des Jahres 2020 erlassen werden.
Ausgenommen von der Mietpreisbremse bleiben seit 2014 neu gebaute Wohnungen, umfassend sanierte Wohnungen sowie Wohnungen, deren Vormiete oberhalb der nach der Mietpreisbremse zulässigen Miete lag.