Mietpreisbremse wird verlängert und verschärft

Die Ver­schär­fung und Ver­län­ge­rung der Miet­preis­bremse bis Ende 2025 hat die letzte Hürde genommen. Nach dem Bun­destag hat auch der Bun­desrat zuge­stimmt. In Miet­ver­hält­nissen, die nach Inkraft­treten der Geset­zes­än­de­rung begründet werden, können Mieter zu viel gezahlte Miete künftig auch rück­wir­kend ein­for­dern.

Das Gesetz zur Ver­län­ge­rung und Ver­bes­se­rung der Rege­lungen über die zuläs­sige Miet­höhe bei Miet­be­ginn ist end­gültig beschlos­sene Sache. Der Bun­desrat hat den Geset­zes­be­schluss des Bun­des­tages gebil­ligt.

Damit erhalten Städte und Gemeinden bis zum Jahr 2025 die Mög­lich­keit, Gebiete mit ange­spannten Woh­nungs­märkten zu defi­nieren, in denen die Miet­preis­bremse gelten soll. In den erfassten Gebieten darf die Miete bei neu abge­schlos­senen Miet­ver­trägen maximal zehn Prozent über der orts­üb­li­chen Ver­gleichs­miete liegen. Nach der­zei­tiger Rechts­lage können ent­spre­chende Ver­ord­nungen nur noch bis Ende des Jahres 2020 erlassen werden.

Aus­ge­nommen von der Miet­preis­bremse bleiben seit 2014 neu gebaute Woh­nungen, umfas­send sanierte Woh­nungen sowie Woh­nungen, deren Vor­miete ober­halb der nach der Miet­preis­bremse zuläs­sigen Miete lag.

Kategorie: Allgemein
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner