Steuervorteile durch Kosten für Vermieter

Vermieter können Kosten im Zusammenhang eines Mietverhältnisses geltend machen und dadurch viele Steuern sparen. Voraussetzung ist hierfür das Ausfüllen der Anlage V für „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ in der Steuererklärung, enstandene Kosten müssen durch Rechnung oder Quittung nachgewiesen werden.

Folgende Kosten können Sie geltend machen:

  • Maklerkosten

Sollte ein Makler mit der Vermittlung beauftragt werden, kann der Besitzer die anfallende Maklerprovision von der Steuer absetzen, da sie durch ein gewinnorientiertes Motiv entstanden sind.

  • Anschaffungskosten

Bei Immobilien mit Baujahr ab dem 01. Januar 1925 lassen sich jährlich 2% über 50 Jahre hinweg von der Steuer abschreiben.

  • Reparatur und Renovierungskosten

Instandhaltungsmaßnahmen wie Erneuerung von Fenstern oder Wartungsarbeiten an Heizungsanlagen können zu 100% steuerlich geltend gemacht werden. Diese werden in Anlage V als Werbungskosten angegeben und es ist dem Vermieter freigestellt ob er sie jährlich präzise angibt oder über einen Zeitraum von fünf Jahren gleichmäßig verteilt.

  • Herstellungskosten

Wenn innerhalb von drei Jahren nach Erwerb einer Immobilie ausgiebige Renovierungen und Umbauten stattfinden, die den Wohnstandard signifikant verbessern, und die Renovierungskosten einen Betrag von 15% netto der Anschaffungskosten übersteigen, gelten sie als anschaffungsnahe Herstellungskosten und können linear abgeschrieben werden.

  • Möbel

Bei einer möbilierten Wohnung können Möbel und Wohngegenstände mit einem Bruttowert unter 800 Euro noch im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden, wohingegen teurere Möbel und Küchen nur über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden können. Die jeweiligen Vorgaben zu den Abschreibungen finden Sie in einer Tabelle des Finanzministeriums.

  • Sonderkosten

Zusätzlich gibt es bestimmte Sonderkosten die im direkten Zusammenhang mit der Immobilie stehen, wie z.B. Fahrtkosten in Folge eines Mietverhältnisses, Kontoführungskosten und etwaige Hausnebenkosten. Sogar Bürokosten, Anwalt- und Steuerberaterhonorare sowie Abfindungen lassen sich geltend machen. Generell können Eigentümer alle Kosten im Zusammenhang eines Mietverhältnis steuerlich geltend machen.

 

Kategorie: Vermietung
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